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Gibt es einen speziellen Fugenspachtel für Feuchträume?

Rigips Fugenspachtel ist auch für Feuchträume, wie Bäder und ähnlich genutzte Räume, geeignet. 

Gibt es eine bauaufsichtliche Zulassung für Gipsplatten?

Eine Gipsplatte ist ein geregeltes Bauprodukt für das in der Bauregelliste eine technische Regel in Form der DIN 18180 bzw. DIN EN 520 bekannt gegeben ist. Die Verwendbarkeit des Bauproduktes ergibt sich aus der Übereinstimmung mit der technischen Regel welche mit dem Ü-Zeichen dokumentiert wird. 

Es ist oft davon die Rede, dass Gips „baubiologisch wertvoll” sei. Was heißt das?

Gips ist völlig geruchsfrei. Außerdem enthält bzw. entwickelt er keine gesundheitsschädlichen Substanzen. All das macht ihn für Mensch, Tier und Umwelt gleichermaßen gut verträglich. Die aus ihm gefertigten Produkte sind es daher ebenfalls. Zudem verbessern sie aufgrund ihrer speziellen Eigenschaften das Raumklima und die Wohnbehaglichkeit.

Eine Wandfläche soll verfliest werden, wie schwer dürfen die Fliesen sein?

Bei zur Verfliesung geeigneten Trennwänden oder befestigten Vorsatzschalen hat sich ein Fliesengewicht bis zu 25kg/m² in der Praxis als unkritisch erwiesen. Sollten keramische Beläge auf freistehenden bzw. angesetzten Vorsatzschalen oder Trockenputz vorgesehen sein, empfiehlt sich, das Gewicht der Fliesen auf 15kg/m² zu begrenzen.

Dürfen in Brandschutzklassifizierten Wänden auch Hohlraumdübel zur Befestigung von Konsollasten eingesetzt werden?

In Rigips Montagewände mit Brandschutzanforderung dürfen unter Einhaltung der max. zulässigen Konsollasten (DIN 18 183) geeignete Hohlraumdübel eingesetzt werden. Konsollasten gemäß DIN 18 183 über 70 kg/lfm. (bis max. 150 kg/lfm.) müssen jedoch über geeignete Traversen in die Metallunterkonstruktion eingeleitet werden. In unserem Planungsordner finden Sie unter dem Punkt 2.90.03 eine Auswahl von Dübeln und die Tabelle mit den jeweils zulässigen Konsollasten in Abhängigkeit vom Schwerpunktabstand. 

Dürfen Gips(karton)platten mit Klammern an Holzunterkonstruktionen befestigt werden?

Ja, nach DIN 18181 (Gipsplatten im Hochbau - Verarbeitung) ist eine Klammerbefestigung von Gipsplatten auf Holz mit Klammern nach DIN 18182-2 und DIN EN 14566 grundsätzlich zulässig.

Die Mindest-Eindringtiefe der Klammern in das Holz muss dabei das 15-fache des Nenndurchmessers des Klammerdrahtes betragen.

Die Verklammerung von Gipsplatten darf sowohl an der Wand als auch an der Decke erfolgen. Die Klammerabstände dürfen dabei maximal 80 mm betragen (bei mehrlagigen Beplankungen dürfen die Klammerabstände für die unteren Beplankungslagen bis zum 3fachen auf ≤ 240 mm vergrößert werden).

Die Oberfläche der verputzten Wand/Decke ist nicht so glatt geworden, wie es für eine weitere, hochwertige Beschichtung erforderlich wäre. Was kann man tun?

Grate und Unebenheiten müssen mit einem Handschleifer entfernt, die Putzoberfläche anschließend von Staub befreit werden. Danach wird die Fläche vollständig mit dem VARIO Fugenspachtel oder Rifino Top abgespachtelt. Nach dem Austrocknen des Haftspachtels kann die Fläche bei Bedarf nochmals geschliffen werden. 

Das Abgasrohr einer lokalen Feuerstelle soll ohne Brandschutzanforderungen mit Gipsplatten verkleidet werden. Worauf muss beim Einbau geachtet werden?

Gipsbaustoffe enthalten chemisch gebundenes Kristallwasser. Bei dauerhafter Temperatureinwirkung über 50°C verdunstet das Kristallwasser und der Gefügezusammenhalt des Baustoffes Gips nimmt ab. Daher sind Gipsbauprodukte für Bekleidungen mit dauerhaften Oberflächentemperaturen über 50°C nicht geeignet. 

Aus welchem Gips werden Gipsfaserplatten gefertigt?

Gipsfaserplatten von Rigips werden aus Naturgips gefertigt. Die Faserverstärkung erfolgt durch Beimengung von Zellulosestoffen. Aber auch sog. REA-Gips aus Rauchgasentschefelungsanlagen von Steinkohlekraftwerken kann völlig unbedenklich eingesetzt werden. Unabhängige Gutachten, die bei Rigips abgefordert werden können belegen, dass dieser Gips ein gesundheitlich völlig unbedenklicher Baustoff ist.