Gipsfaserplatten von Rigips werden aus Naturgips gefertigt. Die Faserverstärkung erfolgt durch Beimengung von Zellulosestoffen. Aber auch sog. REA-Gips aus Rauchgasentschefelungsanlagen von Steinkohlekraftwerken kann völlig unbedenklich eingesetzt werden. Unabhängige Gutachten, die bei Rigips abgefordert werden können belegen, dass dieser Gips ein gesundheitlich völlig unbedenklicher Baustoff ist.
Gipsbaustoffe enthalten chemisch gebundenes Kristallwasser. Bei dauerhafter Temperatureinwirkung über 50°C verdunstet das Kristallwasser und der Gefügezusammenhalt des Baustoffes Gips nimmt ab. Daher sind Gipsbauprodukte für Bekleidungen mit dauerhaften Oberflächentemperaturen über 50°C nicht geeignet.
Grate und Unebenheiten müssen mit einem Handschleifer entfernt, die Putzoberfläche anschließend von Staub befreit werden. Danach wird die Fläche vollständig mit dem VARIO Fugenspachtel oder Rifino Top abgespachtelt. Nach dem Austrocknen des Haftspachtels kann die Fläche bei Bedarf nochmals geschliffen werden.
Ja, nach DIN 18181 (Gipsplatten im Hochbau - Verarbeitung) ist eine Klammerbefestigung von Gipsplatten auf Holz mit Klammern nach DIN 18182-2 und DIN EN 14566 grundsätzlich zulässig.
Die Mindest-Eindringtiefe der Klammern in das Holz muss dabei das 15-fache des Nenndurchmessers des Klammerdrahtes betragen.
Die Verklammerung von Gipsplatten darf sowohl an der Wand als auch an der Decke erfolgen. Die Klammerabstände dürfen dabei maximal 80 mm betragen (bei mehrlagigen Beplankungen dürfen die Klammerabstände für die unteren Beplankungslagen bis zum 3fachen auf ≤ 240 mm vergrößert werden).
Grundsätzlich ist zu beachten:
- Die Klammern dürfen nur so weit versenkt werden, wie es für ein einwandfreies Verspachteln erforderlich ist.
- Die Klammern sind so einzutreiben, dass der Winkel zwischen Klammerrücken und Kartonfaserrichtung etwa 45° beträgt.
- Im Bereich von Decken und Dachschrägen dürfen nur beharzte Klammern verwendet werden.
In Rigips Montagewände mit Brandschutzanforderung dürfen unter Einhaltung der max. zulässigen Konsollasten (DIN 18 183) geeignete Hohlraumdübel eingesetzt werden. Konsollasten gemäß DIN 18 183 über 70 kg/lfm. (bis max. 150 kg/lfm.) müssen jedoch über geeignete Traversen in die Metallunterkonstruktion eingeleitet werden. In unserem Planungsordner finden Sie unter dem Punkt 2.90.03 eine Auswahl von Dübeln und die Tabelle mit den jeweils zulässigen Konsollasten in Abhängigkeit vom Schwerpunktabstand.
Bei zur Verfliesung geeigneten Trennwänden oder befestigten Vorsatzschalen hat sich ein Fliesengewicht bis zu 25kg/m² in der Praxis als unkritisch erwiesen. Sollten keramische Beläge auf freistehenden bzw. angesetzten Vorsatzschalen oder Trockenputz vorgesehen sein, empfiehlt sich, das Gewicht der Fliesen auf 15kg/m² zu begrenzen.
Gips ist völlig geruchsfrei. Außerdem enthält bzw. entwickelt er keine gesundheitsschädlichen Substanzen. All das macht ihn für Mensch, Tier und Umwelt gleichermaßen gut verträglich. Die aus ihm gefertigten Produkte sind es daher ebenfalls. Zudem verbessern sie aufgrund ihrer speziellen Eigenschaften das Raumklima und die Wohnbehaglichkeit.
Eine Gipsplatte ist ein geregeltes Bauprodukt für das in der Bauregelliste eine technische Regel in Form der DIN 18180 bzw. DIN EN 520 bekannt gegeben ist. Die Verwendbarkeit des Bauproduktes ergibt sich aus der Übereinstimmung mit der technischen Regel welche mit dem Ü-Zeichen dokumentiert wird.
Rigips Fugenspachtel ist auch für Feuchträume, wie Bäder und ähnlich genutzte Räume, geeignet.
Ja. Bezogen auf den Taupunkt der Gesamtkonstruktion besteht kein Unterschied zwischen der Anordnung unter oder zwischen den Platten. Zu bedenken ist jedoch, dass die Luftdichtigkeit der Anschlüsse und Installationen im Falle einer schichtweisen Anordnung sehr viel schwieriger herzustellen ist.
Nein. Die 25 mm dicken Platten weisen im Brandfall erheblich bessere Eigenschaften auf, wie z. B. Gefügezusammenhalt, Dehnungsverhalten etc.
Gipsputze müssen vor der weiteren Beschichtung mit einer Grundierung (z. B. Rikombi Grund) vorbehandelt werden.
Nur wenn die Feuchtigkeitseinwirkung kurz war und die Platten anschließend die Feuchtigkeit wieder abgeben konnten, werden die physikalischen Eigenschaften wieder erreicht. Die Montage darf erst nach dem vollständigen Austrocknen der Platten erfolgen.
Nein. Eine nachträgliche Kernimprägnierung von Bauplatten ist nicht möglich, da sich die "Nachbehandlung" nur auf die Kartonoberfläche auswirkt.
Rigips Gipsputze eignen sich nur zur einlagigen Verarbeitung. Sollte der Putz ausnahmsweise zweilagig aufgetragen werden, muss die erste Lage in noch frischem Zustand schwalbenschwanzförmig aufgerauht werden. Der zweite Putzauftrag darf erst erfolgen, wenn die erste Lage vollkommen ausgetrocknet ist.
Putze und Anstriche sind als Untergrund für Trockenputz ungeeignet. Es wird empfohlen als Unterkonstruktion Hut-Deckenprofile anzudübeln und die Rigips Platten mit 25er Schnellbauschrauben zu befestigen.
Nein. Gipsplatten müssen vor der weiteren Beschichtung mit einer Grundierung behandelt werden.
Gemäß DIN V 18550:2005-04 7.5.2 sind Putzsysteme mit Mörteln nach DIN 1168 Teil 1 oder zukünftig nach DIN EN 13279-1 für häusliche Küchen und Bäder geeignet.
Das Kleben von Rigips Platten unter Decken und Dachschrägen ist grundsätzlich unzulässig.
Nein. Die gipsgebundenen Fugenfüller und Spachtelmassen entsprechen der Baustoffklasse A1 und werden zum Verspachteln von Brandschutzkonstruktionen eingesetzt.
Bei Beton als Putzgrund wird grundsätzlich eine Vorbehandlung mit der Haftbrücke Rikombi-Kontakt empfohlen.
Gemäß DIN 18181 sind die Fugen der unteren Beplankungslage durch Verspachteln zu verschließen.
Lignin ist ein Holzbestandteil der für das Vergilben von Papier bei Sonneneinstrahlungen verantwortlich ist. Die Vergilbung entsteht durch sich lösendes Lignin aus der Kartonschicht, das durch Feuchtigkeitseinwirkung z. B. durch Luftfeuchtigkeit, Kleister oder Farben an die Plattenoberfläche transportiert wird. Derartige Verfärbungen stellen keinen Qualitätsmangel dar sondern sind typische Materialeigenschaften.
Rigips-Platten und Zubehör sind vor Feuchtigkeit und Witterungseinflüssen wie auch Sonneneinstrahlung zu schützen. In dem Fall, dass Rigips-Platten nach der Fertigstellung nicht sofort mit einer Oberflächenbeschichtungen versehen werden können sollte eine entsprechende Grundierung aufgebracht werden.
Vergilbte Gipsplatten müssen mit einem Isolieranstrich über die gesamte Fläche versehen werden um einen weiteren Lignintransport zu verhindern.
REA - das sind die drei Anfangsbuchstaben von Rauchgas-Entschwefelungs-Anlagen. Mit ihnen wurden in den letzten Jahren u. a. alle Kohlekraftwerke in Deutschland ausgerüstet. Dies war nötig, um die gesetzlichen Auflagen des Umweltschutzes zur Reinhaltung der Luft zu erfüllen.
Die Rauchgasreinigung beruht bei Kohlekraftwerken meist auf dem sogenannten „Nasswaschverfahren“ mit Kalkverwendung. Dabei verbinden sich Kalk und Schwefeloxid zu Gips. Das daraus entstehende neue Material ist reiner Gips und hat mit seinen Ausgangskomponenten nichts mehr zu tun.
Doch. Die japanische Gipsindustrie verwendet ihn schon seit langer Zeit in relativ großen Mengen. Insofern ist an dem gesamten Thema eigentlich nur die Tatsache relativ neu, dass der REA-Gips auch in Deutschland seit ca. 1990 verarbeitet wird.
Ja, gerade umweltbewusste Bauherren und Hausbesitzer dürften sich zunehmend für aus diesem Gips gefertigte Produkte entscheiden. Denn: Das
- schont die traditionellen Gipsvorkommen und damit letztlich die Natur,
- verringert die Zahl ebenso riesiger wie problematischer Gipsdeponien spürbar,
- lässt gewachsene landschaftliche Strukturen unverändert.
Bei der REA-Gipsherstellung bieten die genannten Etappen - Elektrofilter, Vorwäscher, Kalkwaschverfahren - dafür die beste Gewähr. Stickoxide gelangen nicht in den Gips und verlassen das Kraftwerk mit den entschwefelten Rauchgasen oder werden separat entfernt. Was das Schwefeloxid angeht, so wird es durch den verwendeten Kalk neutralisiert und zu 100% in Gips umgewandelt. Auch im Hinblick auf die Sauberkeit stimmt daher die Aussage: Gips bleibt Gips.
Dazu ist generell zu sagen, dass der „alte” und der „neue” Gips die gleichen mineralogischen Strukturen haben. Schon von daher sind also auch künftig keine Qualitätseinbußen zu erwarten. Weder beim Rohstoff noch bei en Endprodukten wie Bauplatten oder Putzen. Natürlich kommt es darauf an, dass hohe Qualitätsniveau auf Dauer zu halten.
Ja, in den letzen Jahren führte u. a. eine Reihe neutraler Institute umfassende baubiologische, gesundheitliche und bauphysikalische Qualitätstests durch. Sie kamen bei dem in Steinkohlekraftwerken gewonnenem Rohstoff immer zum gleichen Resultat: Er ist dem „Naturgips“ absolut ebenbürtig - und das auf Dauer.
Diese Frage lässt sich ebenfalls positiv beantworten. Sowohl die Gips-Lieferanten als auch die verarbeitende Industrie wie Rigips nehmen laufend strenge Qualitätskontrollen vor. Das geschieht in kurzen Zeitabständen. Damit ist stets gewährleistet, dass nur einwandfreies, hochwertiges Material zum Einsatz kommt.
Gerade in einer Zeit, in der sehr viel über „gesundes Bauen und Wohnen" diskutiert wird, hat diese Frage natürlich ein besonderes Gewicht. Bezogen auf die „neue“ Gipsgeneration lässt sie sich guten Gewissens mit einem klaren „Nein“ beantworten.
Das trifft auf alle Bereiche zu, in denen Baustoffe die Gesundheit des Menschen beeinflussen können. Im Einzelnen sind das: die Produktion, die Verarbeitung an der Baustelle, das Verhalten im eingebauten Zustand. Auch die eventuelle spätere Deponierung als Bauschutt kann bedenkenlos erfolgen.
Umfangreiche Studien liegen vor. Um nur einige unabhängige Stellen zu nennen, die den REA-Gips kritisch mit dem Gips aus Steinbrüchen verglichen: das Münchener Institut für Strahlenhygiene des Bundesgesundheitsamtes, das Institut für Biophysik der Universität des Saarlandes, die RWTH Aachen, das Institut für Baubiologie in Rosenheim sowie die Medizinische Universität in Lübeck.
Nach meist langfristiger, separater Prüfung aller einschlägigen Punkte erklärten sie übereinstimmend: Der „neue“ Gips ist gesundheitlich, hygienisch und arbeitsmedizinisch unbedenklich. Auch insofern steht also seiner uneingeschränkten Nutzung als Baumaterial nichts im Wege.
Hier muss man zunächst darauf verweisen, dass praktisch jeder Stoff natürliche radioaktive Elemente enthält. Das galt bisher in äußerst geringem Maße auch für „Naturgips“; das gilt - durch die Kalkverwendung - künftig genauso für den REA-Gips. Wissenschaftliche Institute ermittelten aber, dass die in Kohlekraftwerken entnommenen Proben weniger radioaktiv sind als die „normale Erdkruste“.
Mit diesem Thema beschäftigte sich die RWTH Aachen. Ihre Bilanz: Mit Blick auf die entstehenden Rauchgase sind die aus dem modernen Gips gefertigten Baustoffe genauso günstig einzustufen wie solche aus „Naturgips“. Auch hier also eine gute Nachricht für private Bauherren, Modernisierer und Renovierer.
Unabhängig davon, dass man über den genauen Inhalt des Begriffes „Baubiologie“ sicher lange diskutieren könnte, sind die grundsätzlichen Anliegen dieser Bewegung berechtigt und deshalb zweifellos ernst zu nehmen. Daraus zog z. B. Rigips die Konsequenz. Der Markenproduzent beauftragte das „Institut für Baubiologie“, den im Steinkohlekraftwerk VKR erzeugten Gips auf Herz und Nieren zu prüfen.
Das Gutachten ließ an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Es brachte die Analyse auf eine ebenso schlichte wie unmissverständliche Kurzformel: „ein empfehlenswerter Baustoff“.
Damit unterstützte man gleichzeitig den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND).
Der - alles andere als „industriehörige“ - Kreis fordert seit geraumer Zeit, den modernen Gips nicht zu deponieren, sondern im Bauwesen verstärkt zu nutzen.
Der Gips aus Steinkohlekraftwerken ist
- ein einwandfreier und sauberer Rohstoff
- das Ergebnis eines ausgereiften Verfahrens
- von gleich bleibend hoher Qualität
- eine Basis für Markenprodukte von Rigips
- gesundheitlich und baubiologisch erwiesenermaßen unbedenklich
- gut für Umwelt und Natur
- und damit dem „Naturgips” voll und ganz ebenbürtig.
Seit die gipsverarbeitende Industrie den Gips aus Rauchgasentschwefelungsanlagen („REA-GIPS“) als Rohstoff erschlossen hat, wird diskutiert, ob REA-Gips nicht den Naturgips ersetzen kann.
Deutlich gesagt: Er kann es nicht.
Weil REA-Gips nicht in ausreichender Menge zur Verfügung steht. Wir sind schon heute für jede neue REA-Gips-Quelle dankbar. Sie können sicher sein: Die Industrie nimmt jede für sie bereitgestellte Menge ab.
Weil für medizinische und besondere technische Anwendungen nur Gipse mit ganz besonderen Eigenschaften verwendet werden können, die nur in der Natur vorkommen.
Naturgips ist daher unverzichtbar und seine behutsame Förderung notwendig. Wir tun das mit aller Umsicht und mit Rücksicht auf die Natur, die uns anheim gegeben ist. Dafür stehen wir allen im Wort: der Regierung, den Politikern, den Naturschutzbehörden sowie den Organisationen des Umwelt- und des Landschaftsschutzes.
Gesamtgipsverbrauch 1999*: 9,200 Mio. t
Zur Verfügung stehen REA-Gips und weitere synthetische Gipse 4,620 Mio. t
Deckungslücke, die durch Naturgips geschlossen werden muss 4,580 Mio. t
Weil Gips nicht überall zu finden ist. Es gibt in Deutschland zwei bedeutende Regionen, in denen er gefördert werden kann: in Baden-Württemberg mit dem angrenzenden Franken und Südharz.
Der Gips aus dem Südharz zeichnet sich durch besonderes gute Qualität und Reinheit aus. Das ist mit ein Grund, warum sich hier und in anderen Regionen Südniedersachsens eine gipsverarbeitende Industrie etabliert hat. Eine Industrie, deren Produkte gerade heute wachsende Beachtung finden, und die daher vielen Menschen einen zukunftssicheren Arbeitsplatz bietet. Darüber hinaus schaffen Gipsprodukte Arbeitsplätze im Handwerk und in der Maschinenbauindustrie.
Nein. Wenn keine raumhohen Platten verwendet werden können, ist bei den Querfugen ein Versatz von mindestens 40 cm einzuhalten.
Gipsgebundene Ausgleichsschichten sind als Untergrund für keramische Belege nicht zulässig. Es wird daher empfohlen, als Ausgleichsmasse den gleichen Kleber zu verwenden, mit dem auch die Fliesen geklebt werden.
Rigips Platten werden als Bau- und Abbruchabfälle entsorgt; Abfallschlüssel gemäß AVV 170802
Das Bindemittel mit dem höheren Anteil wird jeweils vorgenannt. So ist z. B. bei einem Gipskalkmörtel der Gipsanteil höher als der Anteil an Kalk.
Selbständige Brandschutzdecken funktionieren ohne Berücksichtigung der Rohdecke, also von Unterkante Rigips Platte bis Oberkante Abhänger. Brandschutzdecken mit Rohdecken funktionieren von Unterkante Rigips Platte bis zur Oberkante Fußbodenaufbau.
Dies könnte durch die Bildung einer Sinterschicht auf der Gipsputzoberfläche verursacht werden. Als Gegenmaßnahme wird empfohlen, die Oberfläche anzuschleifen und für einen ausreichenden Luftaustausch zu sorgen.
Bei Gips handelt es sich um eine Verbindung aus Calciumsulfat und Wasser. Ihre chemische Formel lautet: CaSo4 x 2 H2O
Diesen Rohstoff verarbeitet die Industrie - also auch die Firma Rigips - u. a. zu Gipsplatten und Putzen, die beim Bauen bzw. Ausbauen in vielfältiger Weise zum Einsatz kommen. Wand- und Deckenbekleidungen, Trennwände sowie Innenputzsysteme sind nur einige Beispiele dafür.
Als mögliche Folge könnte der Tapetenkleister auf der Putzoberfläche zu schnell trocknen, wodurch die Haftung der Tapeten nicht mehr gewährleistet würde. Bei Rauhfasertapeten könnten sich beim Streichen die Nähte lösen.
Der Feuchtegehalt des Betonkerns muss kleiner 3-Gewichts % betragen.
Prüfung, Beurteilung und Vorbehandlung von Beton
Der Putzgrund muss vor dem Verputzen mit folgenden Verfahren auf seine Eigenschaften hin untersucht werden. Die Ergebnisse sind zu protokollieren. Je nach Ergebnis muss der Putzgrund mit den beschriebenen Maßnahmen vorbereitet werden:
Prüfung auf | Verfahren | Erkennungsmerkmal | Maßnahmen |
---|---|---|---|
Anhaftende Fremdstoffe, z.B. Mörtelreste, Staub, Ruß etc. | Augenschein Wischprobe |
Erkennbare Erhebungen, Verfärbungen Staub bleibt an der Hand haften |
Abfegen, abwischen oder abwaschen |
Zu hohe Betonfeuchte | Wischprobe Augenschein Benetzungsprobe |
Nässe der Fläche Dunkle Farbe Kein oder später Farbumschlag, hell-/dunkelgrau, Wasser perlt ab |
Weitere Trocknung abwarten |
Lockere und mürbe Teile an der Betonfläche | Augenschein Kratzprobe |
Erkennbare Erhebungen, Risse, u.ä. Abblättern, Abplatzen |
Mit Stahlbesen kräftig abbürsten bzw. wundkratzen oder mit Stoßscharre abstoßen, evtl. Sandstrahlen; Rikombi Kontakt als Haftbrücke auftragen |
Anhängendes Kondenswasser | Augenschein Wischprobe |
Nässe der Fläche | Trocknung abwarten |
Rest von Schalungstrennmitteln | Benetzungsprobe UV-Lampe |
Kein oder später Farbumschlag, hell-/dunkelgrau, Wasser perlt ab Fluoreszierende Flächen |
Mit Wasser unter Zusatz von P3-Lösung mit Bürste reinigen. Nachwaschen mit reinem Wasser. Nach ausreichender Trocknung Rikombi Kontakt auftragen |
Dichte und fest haftende Sinterhaut | Kratz- und Benetzungsprobe | Kein oder später Farbumschlag, hell-/dunkelgrau, in Kratzzone stärkere Saugfähigkeit und Dunkelfärbung | Aufrauhen, Wundkratzen, evtl. Sandstrahlen; Rikombi Kontakt als Haftbrücke auftragen |
Stark verdichteter Beton | Benetzungsprobe | Kein oder später Farbumschlag, hell-/dunkelgrau, Wasser perlt ab | Rikombi Kontakt als Haftbrücke auftragen |
Bei einer geringfügigen Überlagerung kann sich die Abbindezeit des Frischmörtels etwas verlängern. Die üblichen physikalischen Eigenschaften werden nicht beeinträchtigt.
Die Hauptbestandteile sind: Stuckgips, gelöschter Kalk, Sande, Methylcellulose, Fruchtsäuren, Netzmittel (seifenartige Stoffe) und modifizierte pflanzliche Stärke.
Als zusätzliche Dämmschicht können bei Rigidur H Estrichelementen 40 PS oder 50 PS Polystyrol Hartschaum PS 30 bzw. EPS DEO 150 KPa, oder Extrudierter Hartschaum ≥ 33 kg/m3, mit einer maximalen Stärke von 60 mm, verwendet werden.
Bei einer Beplankung mit 1 x 25 mm pro Wandseite verliert die Konstruktion ihre Biegeweichheit. Das hat eine Verschlechterung des Schallschutzes zu Folge.
Unter Betondecken darf bis zu einer maximalen Putzdicke von 25 mm geputzt werden.
Rigidur Gipsfaserplatten werden mit einem Fugenabstand von ca. 5-7 mm, Gipsplatten dagegen ohne Fugenabstand verarbeitet. Vereinzelt auftretende Abstände von bis zu ca. 10 mm können in der Regel ohne Gefahr einer Rissbildung mit Rigips Spachtelsystemen, z. B. VARIO Fugenfüller, geschlossen werden.
Bei einfachen Beplankungen beträgt der Schraubabstand bei Wandkonstruktionen 25 cm, bei Deckenkonstruktionen und Dachschrägen 17 cm.
Gips ist, wie die kurze historische Schilderung bereits erkennen ließ, quasi ein natürlicher Bodenschatz. Er begegnet uns heute in zahlreichen Gesteinslägern, die bis zu 70 m dick sind. Zu den "Gipshochburgen" in Deutschland gehören Südharz, Nordhessen, Mittel- und Unterfranken sowie Baden-Württemberg. Dort trifft man logischerweise auch die meisten gipsverarbeitenden Firmen, da sie bisher weitgehend diese Vorkommen abbauten.
Gemäß DIN 4102-4 Pkt. 1.3 müssen Bauteile an mindestens gleichwertig klassifizierte Bauteile angeschlossen werden. Dem zufolge müssen Decken einschließlich der tragenden und aussteifenden Bauteile selbständig der gleichen Feuerwiderstandsklasse angehören.
Kühl und frostfrei gelagert kann der Rikombi-Kontakt maximal 6 Monate gelagert werden.
Die Sackware muss trocken und frostfrei gelagert werden und sollte innerhalb von 3 Monaten verarbeitet werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unseren Produktdatenblättern.
Zur Verbesserung des Schallschutzes besteht die Möglichkeit, an die bestehende Massivwand eine freistehende Vorsatzschale oder eine Vorsatzschale auf Justierschwingbügeln mit jeweils mind. 40 mm Mineralwolle Dämmung anzubringen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Verbundplatte RigiTherm 032 oder RigiTherm MF auf Mauerwerk oder Beton mit Ansetzbinder anzusetzen. Die Verbesserung der Luftschalldämmung erfolgt in beiden Fällen in Verbindung mit der flächenbezogenen Masse der vorhandenen Massivwand.
Türöffnungen bis zu einer Breite von 88,5 cm mit einem Türblattgewicht von max. 25 kg können bei einer Wandhöhe von bis zu 2,60 m mit normalen CW-Profilen ausgebildet werden. Wenn die Wandhöhe 2,60 m übersteigt oder schwerere Türblätter verwendet müssen Rigips-Aussteifungsprofile UA verwendet werden.
So erstaunlich es zunächst sein mag: Gips gibt’s schon seit rund 200 Millionen Jahren. Durch einen geologischen Prozess lagerte sich der im Wasser gelöste Gips in flachen, langsam austrocknenden Meeresbuchten ab und bildete so die heute bekannten Lagerstätten. Wenn daher von traditionsreichen, bewährten Baustoffen die Rede ist, muss Gips sicher an erster Stelle genannt werden.
Gemäß DIN 4102 dürfen einzelne elektrische Leitungen durch Feuerschutzwände hindurchgeführt werden, wenn der verbleibende Lochquerschnitt mit gipshaltigen Spachtelmassen (z. B. VARIO Fugenfüller) vollständig in Beplankungsstärke verschlossen wird. Mehrere Kabel müssen durch spezielle Abschottungen geführt werden.
Es können ca. 50 m2 Wandfläche mit einem Eimer Rikombi Kontakt (15 kg) grundiert werden.